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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Inhalt:

 

§1. Gegenstand des Auftrages

§2. Auftragsbestandteile und Änderungen des Auftrags

§3. Urheber- und Nutzungsrechte

§4. Vergütung

§5. Zusatzleistungen

§6. Geheimhaltungspflicht

§7. Pflichten des Kunden

§8. Gewährleistung und Haftung

§9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

§10. Auftragsdauer, Kündigungsfristen

§11. Schlussbestimmungen

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§1. Gegenstand des Auftrages

 

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Henning Kleist - 3D Artist, nachfolgend in Kurzform „Dienstleister” genannt, und seinen Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde” genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden vom Dienstleister nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

 

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Dienstleister und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form (Briefpost, Fax oder E-Mail) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.

 

1.3. Ein Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn der Dienstleister den Kundenauftrag durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Kunden angenommen hat oder der Kunde einen vom Dienstleister geschriebenen Kostenvoranschlag annimmt. Der Versand der Auftragsbestätigung kann per Briefpost, Fax, E-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen.

 

1.4. Der Dienstleister erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen 3D Modellierung und Texturierung, Visualisierung und Animation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Auftrag, Briefings, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

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§2. Auftragsbestandteile und Änderungen des Auftrags

 

2.1. Grundlage für die Arbeiten und Auftragsbestandteile sind neben dem Auftrag die vom Kunden an den Dienstleister auszuhändigende Projektliste, dessen Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

 

2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Auftrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Textform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

 

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Dienstleister, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen den Dienstleister resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

2.4. Der Kunde akzeptiert die verbindlichen Arbeitsphasen des Dienstleisters, die im Projektablauf jederzeit einsehbar sind. Er verpflichtet sich am Ende jeder Arbeitsphase eine textliche Abnahme (z.B. per E-Mail) an den Dienstleister zu senden. Ohne textliche Freigabe wird die darauf folgende Arbeitsphase nicht begonnen.

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§3. Urheber- und Nutzungsrechte

 

3.1 Der Kunde erklärt, dass dem Dienstleister für die Durchführung des Auftrages nur Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt den Dienstleister von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

 

3.2. Jeder an den Dienstleister erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten durch den Dienstleister zu Gunsten des Kunden an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.

 

3.3. Alle Arbeiten vom Dienstleister sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

3.4. Ohne Zustimmung vom Dienstleister dürfen die erstellten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen des Werks – ist unzulässig.

 

3.5. Die Werke des Dienstleisters dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.

 

3.6. Der Dienstleister behält sich vor, die erstellten Visualisierungen zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen. Weiterhin behält sich der Dienstleister das Recht vor, die erstellten Visualisierungen weiter zu bearbeiten oder zu verändern. Der Kunde räumt dem Dienstleister die umfassenden und nicht beschränkten Nutzungsrechte an den Daten und Unterlagen ein, welche den Visualisierungen zu Grunde liegen, soweit sie für eine Nutzung der Visualisierungen durch den Dienstleister erforderlich sind. Dies schließt eine kommerzielle Nutzung mit ein.

 

3.7. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Verwendungshonorars.

 

3.8. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Dienstleisters.

 

3.9. Über den Umfang der Nutzung steht dem Dienstleister ein Auskunftsanspruch zu.

 

3.10. Im Übrigen gelten die Regelungen des ‘Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte’ der Bundesrepublik Deutschland.

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§4. Vergütung

 

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

 

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Dienstleister dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Dienstleisters verfügbar sein.

 

4.3. Bei Änderungen oder bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden, und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden dem Dienstleister alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungen vergütet und der Dienstleister von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

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§5. Zusatzleistungen

 

5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Sollte es zu keiner Einigung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden über die Höhe der Nachhonorierung kommen, ist der Dienstleister berechtigt, den Auftrag entsprechend 4.3. dieser AGB zu beenden.

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§6. Geheimhaltungspflicht

 

6.1. Der Dienstleister ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die es aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter als auch eventuell herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. Davon ausgeschlossen sind Informationen und Kenntnisse, wenn sie zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch den Dienstleister bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne einen Verstoß gegen diese Vereinbarung oder sonstige Geheimhaltungspflichten berechtigter Personen öffentlich bekannt wurden. Die erstellten Visualisierungen dürfen durch den Dienstleister entsprechend 3.6. veröffentlicht werden.

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§7. Pflichten des Kunden

 

7.1. Der Kunde stellt dem Dienstleister alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich und unverzüglich Verfügung.

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§8. Gewährleistung und Haftung

 

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Dienstleister erarbeiteten und durchgeführten Aufträge wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aufträge gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Der Dienstleister ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern dem Dienstleister diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt den Dienstleister von Ansprüchen Dritter frei, welche aus dieser Vertragsbeziehung resultieren, wenn der Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

 

8.2. Der Dienstleister haftet in keinem Fall wegen der in den Aufträgen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Dienstleister haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

 

8.3. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die der Dienstleister, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung des Dienstleisters wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Dienstleisters nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

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§9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

 

9.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Dienstleisters angefertigt werden, verbleiben beim Dienstleister. Der Dienstleister schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, etc. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies textlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

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§10. Auftragsdauer, Kündigungsfristen

 

10.1. Der Auftrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Auftrag genannte Laufzeit abgeschlossen. Ist der Auftrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform.

 

§11. Schlussbestimmungen

 

11.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Auftrag abzutreten.

 

11.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Dienstleisters.

 

11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

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